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Checkliste: Formalitäten vor und nach der Geburt

Elternzeit, Mutterschaftsgeld und Geburtsurkunden – vor und nach der Geburt müssen werdende Eltern einiges beachten, Fristen einhalten und Formulare ausfüllen. Damit Sie alles im Blick behalten, geben wir Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Formalitäten.

Herzlichen Glückwunsch, Sie erwarten ein neues Familienmitglied! Das ist für alle eine spannende Zeit, in der aber auch einiges vorbereitet werden muss. Neben den Vorbereitungen auf die Geburt ist auch das neue Leben danach eine ziemliche Herausforderung. Damit Sie sich unbeschwert auf den Nachwuchs freuen können, geben wir Ihnen hier eine Übersicht über alle wichtigen Formalitäten, die vor und nach der Geburt erledigt werden müssen.

Wichtige Anträge während der Schwangerschaft

Mutterschaftsgeld

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt gilt für Frauen der Mutterschutz. Wenn Sie bei Beginn des Mutterschutzes krankenversichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben oder Ihnen wegen der Schutzfrist kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, haben Sie in dieser Zeit auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Falls Sie familienversichert sind und in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis stehen, können Sie ein Mutterschaftsgeld direkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen.

Frist und Formulare: Das Mutterschaftsgeld können Sie beantragen, sobald Sie eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin haben. Nach der Geburt reichen Sie zusätzlich eine Geburtsurkunde mit dem Vermerk „Nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ bei der Audi BKK ein.

Weitere Informationen zum Mutterschaftsgeld und den digitalen Antrag finden Sie hier: https://www.audibkk.de/leistungen-services/leistungen-a-z/mutterschaftsgeld

Elternzeit

Viele Eltern nehmen nach der Geburt Elternzeit, um so viel Zeit wie möglich mit dem Nachwuchs zu verbringen und sich an das neue Leben zu gewöhnen. Elternzeit muss nicht beantragt, sondern kann einfach bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber angemeldet werden. Die Anmeldung muss schriftlich mindestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit erfolgen.

Frist: Für die Mutterbeginnt die Elternzeit nach dem Mutterschutz. Daher reicht es, wenn die Elternzeit nach der Geburt angemeldet wird, spätestens sieben Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist. Der Vater beziehungsweise der andere Elternteil, der das Kind nicht zur Welt bringt, muss die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin bei der Arbeitgeberin oder beim Arbeitgeber anmelden. Lassen Sie sich die Elternzeit auf jeden Fall von Ihrer Arbeitsstelle bestätigen.

Fristenrechner

Unseren Fristenrechner hilft Ihnen, die wichtigen Fristen zum Mutterschutz und zur Elternzeit im Blick zu behalten: https://ip-gkv.de/kunden/audibkk/fristenrechner/index.php

Elterngeld

Wer sein Kind nach der Geburt ausschließlich oder überwiegend selbst betreut, hat Anspruch auf Elterngeld. So soll das Einkommen, das durch die Betreuung wegfällt, ausgeglichen werden. Der Antrag wird je nach Bundesland und Wohnort bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht.

Frist: Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Der Antrag kann aber bereits während der Schwangerschaft vorbereitend ausgefüllt werden, so wartet auf Sie nach der Geburt eine Formalität weniger. Sie sollten den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes stellen, da Elterngeld für maximal drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird.

Welche Elterngeldstelle für Sie zuständig ist und welches Formular Sie ausfüllen müssen, erfahren Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://familienportal.de

Die Vaterschaft anerkennen lassen

Bei verheirateten Paaren ist keine Vaterschaftsanerkennung nötig. Unverheiratete Paare können bereits vor der Geburt des Kindes die Vaterschaft anerkennen lassen und das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Das hat den Vorteil, dass der Vater direkt in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Die Vaterschaft kann beim Jugendamt, beim Standesamt oder bei einem Notar anerkannt werden.

Nach der Geburt: Das Baby beim Einwohnermeldeamt anmelden

Endlich ist Ihr Baby auf der Welt. Eine neue, schöne Zeit beginnt, die natürlich auch ganz schön anstrengend sein kann. Auch deshalb, weil noch weitere Formalitäten erledigt werden müssen – wie zum Beispiel der Gang zum Standesamt, um den Nachwuchs anzumelden. Dies ist sehr wichtig, um die Geburtsurkunde zu erhalten, die Sie für wichtige Anträge brauchen. Für die Anmeldung benötigen Sie eine Geburtsbescheinigung, die direkt vom Krankenhaus, Geburtshaus oder der Geburtsklinik an das Standesamt übermittelt wird. Wurde Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie die Geburtsbescheinigung dem Standesamt innerhalb einer Woche selbst vorlegen. Die Anmeldung beim Standesamt kann von einem Elternteil oder alternativ von jemandem mit einer Vollmacht erledigt werden.

Frist: Innerhalb einer Woche nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind anmelden – und zwar beim Standesamt, das für den Ort zuständig ist, an dem Ihr Kind geboren wurde. Das Standesamt stellt die Geburtsurkunden aus und erledigt in der Regel auch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Geburtsurkunde: Wie viele bekommt man und wofür benötigt man sie?

Das Standesamt stellt in der Regel eine Geburtsurkunde und weitere Bescheinigungen aus, die Sie zur Beantragung von Eltern- sowie Mutterschaftsgeld und zur Anmeldung bei der Krankenkasse benötigen. Auf den Bescheinigungen ist jeweils vermerkt, für welchen Zweck sie bestimmt sind.

Familienversicherung

Jedes Familienmitglied ist bei uns herzlich willkommen und von Anfang an mitversichert. So genießt jeder neugeborene Säugling sofort nach der Geburt den Rundum-Versicherungsschutz der Audi BKK – vom ersten Tag an und ohne zusätzliche Beitragszahlung. Ein kurzer Anruf in Ihrem Service-Center genügt. Wir schicken Ihnen dann einen Fragebogen zu, den Sie uns bitte ausgefüllt zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde zurücksenden. Falls Sie uns zur Beantragung des Mutterschaftsgeldes die Geburtsurkunde mit dem Vermerk „Nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ vorle­gen, entfällt eine zusätzliche Kopie der Geburtsurkunde. Nach Eingang Ihrer Unterlagen senden wir Ihnen die Gesundheitskarte für Ihr Baby zu.

Ein Anspruch auf kostenlose Familienversicherung für Ihr Kind besteht nicht, wenn Ihr Ehegatte bzw. Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz privat krankenversichert ist und sein bzw. ihr Einkommen sowohl die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze als auch Ihr Einkommen regelmäßig überschreitet.

Weitere Informationen rund um unsere Familienversicherung finden Sie hier: https://www.audibkk.de/leistungen-services/familien

Haftpflicht- und Hausratversicherung

Kinder mit in die Haftpflicht- und Hausratversicherung aufzunehmen, ist sehr sinnvoll. Meist genügt ein kurzer Anruf, um den neuen Familienzuwachs anzumelden.

Kindergeld

Jedes Kind hat nach der Geburt Anspruch auf Kindergeld. Das Geld kann ab dem Tag der Entbindung bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Die Geburtsurkunde muss nur auf Anfrage eingereicht werden. Der Antrag kann auch bereits vor der Geburt ausgefüllt werden. Weitere Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-anspruch-hoehe-dauer

Kinderzuschlag

Familien mit kleinem Einkommen haben mitunter Anspruch auf den Kinderzuschlag. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und ob Sie Anspruch auf den Zuschlag haben, erfahren Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

Bayern: Familiengeld

Wer in Bayern lebt, kann für jedes Kind im zweiten oder dritten Lebensjahr Familiengeld beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld

Sachsen: Landeserziehungsgeld

Ähnliches gilt für Eltern aus Sachsen. Sie können im zweiten oder dritten Lebensjahr ihres Kindes auf Antrag ein Landeserziehungsgeld erhalten. Weitere Informationen gibt es hier: https://www.familie.sachsen.de/landeserziehungsgeld.html

Tipp: Sammeln Sie alle wichtigen Dokumente Ihres Kindes in einem Ordner, damit Sie diese immer griffbereit haben.

Checkliste: Formalitäten vor und nach der Geburt zum Download

Viele Formalitäten, die erst nach der Geburt erledigt werden müssen oder können, lassen sich sehr gut vorbereiten. So können Anträge auf Elterngeld, Elternzeit und Mutterschaftsgeld bereits vor der Geburt ausgefüllt werden. Wenn dann fehlende Dokumente wie die Geburtsurkunde vorliegen, kann der Antrag ganz einfach vervollständigt und abgeschickt werden. Das erspart unnötigen Stress nach der Geburt.

Hier finden Sie unsere praktische Checkliste für die wichtigsten Formalitäten vor und nach der Geburt:

Checkliste Download

Broschüre „Eltern werden“

Wir haben für Sie viele wichtige Informationen rund um das Elternwerden in einer Broschüre gebündelt: Eltern werden. Alles, was Sie wissen müssen.

Bildnachweis

Artikeleinstieg: SanyaSM (istockphoto.com)

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